Spruchbehörde

Spruchbehörde
Spruchbehörde f суде́бное учрежде́ние; отделе́ние администрати́вных учрежде́ний, разреша́ющее спо́ры правово́го хара́ктера

Allgemeines Lexikon. 2009.

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  • Schöppenstuhl zu Leipzig — Der Schöppenstuhl zu Leipzig war ein amtliches Schöffengericht des Kurfürstentums und des Königreichs Sachsen. Der Leipziger Schöppenstuhl bestand bereits seit dem Mittelalter. Er befand in Straf und Zivilsachen und entwickelte sich zu einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Außerordentliche Gerichtsbarkeit — Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit, der der gerichtlichen Kontrolle des Verwaltungshandelns dient. Die auf der Grundlage von Art. 95 des Grundgesetzes eingerichteten Verwaltungsgerichte gewährleisten in… …   Deutsch Wikipedia

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  • Verwaltungsgerichtsweg — Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit, der der gerichtlichen Kontrolle des Verwaltungshandelns dient. Die auf der Grundlage von Art. 95 des Grundgesetzes eingerichteten Verwaltungsgerichte gewährleisten in… …   Deutsch Wikipedia

  • Verwaltungsprozess — Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit, der der gerichtlichen Kontrolle des Verwaltungshandelns dient. Die auf der Grundlage von Art. 95 des Grundgesetzes eingerichteten Verwaltungsgerichte gewährleisten in… …   Deutsch Wikipedia

  • Verwaltungsrechtsweg — Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit, der der gerichtlichen Kontrolle des Verwaltungshandelns dient. Die auf der Grundlage von Art. 95 des Grundgesetzes eingerichteten Verwaltungsgerichte gewährleisten in… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsstuhl — Rechtsstuhl, so v.w. Spruchbehörde …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Responsum — (lat.), 1) Antwort; 3) Gutachten eines Rechtsgelehrten od. einer Spruchbehörde; bes. 3) ein schriftliches Gutachten od. Bedenken von den Theologen einer Facultät od. anderen angesehenen Geistlichen über irgend einen streitigen Punkt der Lehre od …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schöppenstuhl — (Schöppengericht), Spruchbehörde, meist an Universitäten (Halle, Leipzig, Jena), welche auf erfolgte Actenversendung (s.d.) Namens des Gerichtes erkennt, welches die Acten an den S. verschickt hat; vgl. Actenversendung …   Pierer's Universal-Lexikon

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